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Blei im Trinkwasser
Am 02.12.2013 veröffentlicht
ARD Mittagsmagazin
Zum Schutz der Gesundheit gilt seit 1. Dezember ein strengerer Grenzwert für Blei im Trinkwasser. Ein Liter Wasser darf künftig nicht mehr als 0,01 Milligramm Blei enthalten.
Da die Werte in Bleirohren älterer Gebäude in der Regel höher sind, müssen diese ausgetauscht werden. Wasserversorger oder Vermieter, die Bleirohre zum Stichtag nicht vollständig ausgewechselt haben, müssen die Bewohner schriftlich oder per Aushang darüber informieren. Vom Austausch bleihaltiger Rohre sind Häuser betroffen, die vor 1970 gebaut wurden. Danach wurden keine Bleileitungen mehr verbaut.
Das Nerven- und Blutgift Blei beeinträchtigt die Entwicklung des Nervensystems. Gemäß einer vor gut zehn Jahren in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung wurden die Bleigrenzwerte schrittweise gesenkt.
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