Preisteigerungen Energie
ABC ..alles Mögliche
Preisteigerungen Energie
..Preiswucher
..verbrecherische Ausnutzung der Lage
..Staatsversagen
..Staatswillkür
..Staat korrupt ?
erfahren 19.11.2022
Telegram WWG1WGA (https://t.me/WWG1WGAWORLDWIDE)
Chemnitzer Versorger Eins verdoppelt Strompreise
..auch Gas wird ab Januar teurer
erfahren 29.9.2022
[Weitergeleitet aus Freie Bremer]
Steigende Gaspreise ‼️
Welche Rechte Verbraucher haben
▶️ Willkürliche Preisänderung
Wenn man Grund zur Annahme hat, dass die Preiserhöhung willkürlich erfolgt, kann man einer Preisänderung auch widersprechen. Sollte der Versorger dann weiter darauf bestehen, müssen im Streitfall die Gerichte klären, wer im Recht ist. Entscheidend ist, was zwischen den Parteien vereinbart ist.
▶️ Was gilt bei Verträgen mit Preisbindung?
In vielen Gas-Verträgen ist eine sogenannte Preisbindung vereinbart. Die Preisbindung beziehe sich aber oft nur auf einzelne dieser Bestandteile. Man spricht dann von eingeschränkter Preisbindung. Wenn der Preisanstieg eben auf solche Bestandteile des Gesamtpreises zurückzuführen ist, die nicht von der Preisbindung erfasst sind, kann sich der Preis also trotzdem erhöhen.
Z.B. Der Energiediscounter "Extra Energie" darf die Preise bei Verträgen mit Preisbindung nicht wegen gestiegener Beschaffungskosten erhöhen, wenn die Verträge nur Erhöhungen wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen erfassen.
▶️ Welche Rechte haben Verbraucher bei Kündigungen durch den Anbieter?
Vor der juristischen Auseinandersetzung gibt es auch bei den Verbraucherzentralen Experten, an die sich Gaskunden wenden können. Wenn der ursprüngliche Gaslieferant aber besonders günstig war, kann es sich lohnen, gegen die Kündigung vorzugehen.
Das geht indem man das Unternehmen auffordert, den Vertrag fortzuführen und weiter Gas zu liefern. Aussicht auf Erfolg hat so ein Vorgehen, wenn der Gasversorger bei seiner Kündigung Fehler gemacht hat. So ist etwa eine vertragskonforme Kündigung nur möglich, wenn die im Vertrag vereinbarten Fristen und Voraussetzungen eingehalten sind. Bei außerordentlichen Kündigungen muss ein "wichtiger Grund für die Kündigung" vorliegen. Der könnte beispielsweise darin bestehen, dass die Kunden die Zahlungen eingestellt haben. Sollte es zum Streit kommen, muss dann ein Gericht entscheiden, ob der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde oder nicht.
Die Schlichtungsstelle Energie ist eine Möglichkeit für Kunden, mit ihrem Anliegen durchzudringen, weil man hier als Kunde den Unternehmen auf Augenhöhe begegnet
▶️ Was ist «Ersatzversorgung»?
Sie ist also eine spezielle Form der Grundversorgung und wird in der Praxis auch vom jeweiligen Grundversorger übernommen.
▶️ Und wie ist es bei Mietwohnungen?
Die genannten Rechte bestehen im Verhältnis zwischen Gaskunde und Gasversorger. Für Mieter und Mieterinnen gilt: In aller Regel ist der Vermieter (also zumeist der Eigentümer der Wohnung) Kunde beim entsprechenden Versorgungsunternehmen. Das heißt: Er ist verpflichtet, zu zahlen. Über die Betriebskostenabrechnung legen dann die Vermieter diese Kosten meistens auf ihre Mieter und Mieterinnen um. Wenn es um Sonderkündigung oder Widerspruch gegen eine Kündigung des Unternehmens geht, kann also nur der Eigentümer diese Rechte ausüben.
Natürlich betrifft das aber auch ganz massiv die Mieter und Mieterinnen, die in den betreffenden Wohnungen leben. Die steigenden Kosten kommen dort lediglich mit etwas Verzögerung an, nämlich bei der nächsten Betriebskostenabrechnung. Diese Konstellation bedeutet auch, dass der Vermieter zumeist kein eigenes Interesse daran haben muss, den günstigsten Gastarif zu suchen. Denn er bekommt das Geld ja von seinen Mietern zurück. Allerdings muss er laut Gesetz das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten und ab einer zehnprozentigen Erhöhung der Nebenkosten zumindest einen Vergleich der Gasanbieter vornehmen.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/recht-energiekosten-101.html
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